Rechtsanwältin Christine Frey ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein Rechtsanwältin Christine Frey ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins Fortbildungsbescheinigung des DAV

Vollmacht

  1. "Vollmacht" gilt für das Zivilrecht (Verkehrsunfall, Autokauf etc.), Verwaltungsrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.)
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  2. "Strafprozessvollmacht" gilt für Straf- und Bußgeldsachen
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  3. "Schweigepflichtentbindung Anwältin"
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  4. "Schweigepflichtentbindung Ärzte"
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  5. "Datenschutzerklärung"
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  6. "Widerrufsbelehrung"
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