Rechtsanwältin Christine Frey ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein Rechtsanwältin Christine Frey ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins Fortbildungsbescheinigung des DAV

Verkehrsstrafrecht

Gerade im Strafrecht ist der frühzeitige Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht unerlässlich, damit Ihnen keine Rechtsnachteile drohen. Hierbei betreue ich nicht nur Mandate in Berlin, sondern bundesweit.

Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und haben nun eine Vorladung / Post von der Polizei erhalten?
Sie erhielten einen Strafbefehl
oder eine Anklage?
Sie sind verurteilt worden und überlegen nun gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen?
In jeder Verfahrenslage können Sie sich gerne an mich wenden.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts berate und vertrete ich Sie u.a.
Sie haben ein anderes Problem im Strafrecht? Dann können Sie sich gerne auch hier umsehen.
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