Verkehrsstrafrecht
Gerade im Strafrecht ist der frühzeitige Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht unerlässlich, damit Ihnen keine Rechtsnachteile drohen. Hierbei betreue ich nicht nur Mandate in Berlin, sondern bundesweit.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und haben nun eine Vorladung / Post von der Polizei erhalten?
Sie erhielten einen Strafbefehl
oder eine Anklage?
oder eine Anklage?
Sie sind verurteilt worden und überlegen nun gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen?
In jeder Verfahrenslage können Sie sich gerne an mich wenden.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts berate und vertrete ich Sie u.a.
- Alkohol / Drogen (Cannabis / Marihuana / Gras, Kokain, Amphetamine) am Steuer (Trunkenheitsfahrt)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht / Unfallflucht)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbotes
- Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz
- Kennzeichenmissbrauch / Urkundenfälschung
Sie haben ein anderes Problem im Strafrecht? Dann können Sie sich gerne auch hier umsehen.